VG Wort

So verdienst du mit Online-Texten tausende Euro im Jahr

Was die GEMA für Musik ist, ist die VG Wort für Texte.

Doch viele Blogger:innen und Texter:innen haben noch nie von der VG Wort gehört oder schieben das Thema ewig vor sich her, weil es auf den ersten Blick so kompliziert ist.

Und was soll ich sagen? Das Thema ist auch auf den zweiten und dritten Blick einfach mega kompliziert 😅

Trotzdem lohnt es sich, in das Thema einzusteigen, denn wer das nicht tut, lässt im Jahr schlimmstenfalls mehrere tausend Euro liegen. Ein No-Go, wenn du mit dem Schreiben Geld verdienen willst.

Deshalb schreibe ich diesen Artikel und fasse dir genau die Infos zusammen, die für dich als Blogger:in, Texter:in und/oder Übersetzer:in relevant sind. Kein unnötiges Blabla, versprochen 🤞

Schauen wir uns also an, was die VG Wort ist und wie du jährlich Geld von ihr bekommst, und zwar für die Texte, die du sowieso schon geschrieben hast.

Was ist die VG Wort und warum haben so viele noch nie von ihr gehört?

Was ist die VG Wort und warum haben so viele noch nie von ihr gehört?

Die VG Wort („Verwertungsgesellschaft Wort”) ist ein staatlicher Verein. Er wurde 1958 gegründet, mit dem Ziel, dass Autor:innen und Verlage fair entlohnt werden, wenn ihre Werke kopiert oder öffentlich genutzt werden.

Das bedeutet, dass Autor:innen nicht nur für den reinen Buchverkauf Geld bekommen, sondern eben auch, wenn ihre Bücher in Bibliotheken ausgeliehen oder irgendwo kopiert werden.

Deshalb müssen Bibliotheken, Universitäten, Schulen, Hersteller von Kopiergeräten, USB-Sticks und anderen Speichermedien, Copyshops, Lesezirkel und so weiter Abgaben an die VG Wort zahlen.

Dieses Geld wird dann auf Autor:innen und Verlage umverteilt.

Doch seit 2007, und jetzt wird es relevant für dich, zahlt die VG Wort auch für Texte, die im Internet veröffentlicht werden! Sie zahlt also zum Beispiel auch für Blogartikel.

Wie viel die VG Wort Autor:innen pro Text zahlt, ändert sich allerdings von Jahr zu Jahr. Bis 2013 gab es abhängig von den Aufrufen drei verschiedene Vergütungsstufen, seit 2014 gibt es für alle nur noch eine:

2023 zahlt die VG Wort also 33,34 Euro pro Text, im Jahr 2022 hingegen war die Ausschüttung pro Text weit höher – 45 Euro.

Warum ist die Ausschüttung jedes Jahr gestiegen, doch im letzten Jahr gesunken?

Das liegt daran, dass es immer mehr Online-Texte gibt, die eine Ausschüttung erhalten, und je mehr Texte die VG Wort vergüten muss, desto weniger bekommen die Einzelnen.

Dennoch: Jedes Jahr aufs Neue rund 30 Euro für einen Blogartikel zu erhalten, den du sowieso geschrieben hast, das ist doch genau das passive Einkommen, von dem wir alle träumen, oder? 😉

Warum aber haben so viele noch nie von der VG Wort gehört?

Das hat vor allem zwei Gründe:

  1. Die VG Wort ist alles andere als modern und auch von Marketing scheinen sie nicht so viel gehört zu haben. Ich meine, schau dir nur mal die Startseite des Meldeportals an:

Wirkt sehr behäbig und angestaubt, oder? Ich war einmal bei einem Webinar der VG Wort, und sagen wir’s so, auch dort wirkte alles, von den Vortragenden bis zum Ambiente, wie aus den 90er-Jahren.

  1. Bis zu einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2016 haben normalerweise die Verlage, die Texte von Autor:innen gemeldet, das Geld treuhänderisch entgegengenommen und verwaltet. Verlage haben so sehr gut mitverdient. Seit 2016 müssen sich Autor:innen selbst um die VG-Wort-Meldungen kümmern. Die alte Praxis war jedoch ein Grund, warum es Blogger:innen lange nicht klar war, dass auch sie für ihre Texte Geld bekommen können. Schließlich haben sie keinen Verlag.

So, einen Haken gibt es bei der Sache allerdings: Du kannst nicht einfach wie wild Blogartikel ins Internet stellen und für jeden Geld kassieren. Ein paar Bedingungen müssen die Blogartikel schon erfüllen. Sonst wäre es ja zu einfach. Schauen wir uns als Nächstes an, wann du für deine Blogartikel Geld bekommen kannst.

Wer bekommt Geld von der VG Wort und welche Texte können gemeldet werden?

Wenn du Autor:in oder Übersetzer:in (vielleicht übersetzt du ja auch Blogartikel? Auch diese Texte sind meldefähig) bist, kannst du Geld von der VG Wort bekommen. Dafür müssen deine Blogartikel folgende Bedingungen erfüllen:

  • Du bist Autor:in des Blogartikels
  • Der Blogartikel wurde im Jahr mindestens 1.500-Mal aufgerufen
  • Die Zahl der Aufrufe wurde mit einem Zählpixel von der VG Wort gemessen
  • Der Blogartikel ist mindestens 1.800 Zeichen lang, inklusive Leerzeichen (das sind etwa 250 Wörter, also echt nicht viel!)
  • Bei langen Blogartikeln von mindestens 10.000 Zeichen reichen 750 Aufrufe im Jahr
  • Du musst den Text bis zum 1. Juli eines Jahres bei der VG Wort melden
  • Du hast einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen und bist Mitglied (mehr dazu später).

Wichtig ist also, dass die Blogartikel, die du schreibst, auch jemand liest. Reichweite ist einfach alles – in jedem Bereich.

Wie melde ich Blogartikel bei der VG Wort?

Schauen wir uns zuerst an, wie du Blogartikel melden kannst, die du auf deiner eigenen Website veröffentlicht hast. Insgesamt sind nur vier Schritte notwendig:

1. Schließe einen Wahrnehmungsvertrag als Urheber:in ab

Zuerst musst du natürlich Mitglied bei der VG Wort werden. Dazu schließt du einen Wahrnehmungsvertrag als Urheber:in ab. Registriere dich im Registrierungs- und Meldeportal der VG Wort und drucke den Wahrnehmungsvertrag aus.

Bis zum 31. Dezember eines Jahres und innerhalb von drei Monaten nach Registrierung schickst du ihn dann unterzeichnet an die VG Wort, und zwar per Post (ja, wirklich per Post, Scans werden nicht akzeptiert, wir sind schließlich immer noch in Deutschland 😉 ).

Klicke auf „hier”, um dich bei der VG Wort zu registrieren.
Nachdem du auf „Jetzt neu registrieren” geklickt hast, gibst du deine persönlichen Daten an und kannst dann den Wahrnehmungsvertrag herunterladen.

2. Melde dich im Meldesystem an & bestelle deine ersten Zählmarken

Sobald der Wahrnehmungsvertrag bei der VG Wort eingegangen ist, erhältst du die Zugangsdaten für das Meldesystem per E-Mail. Bei mir hat das nicht lange gedauert. Jetzt kannst du dich ins System einloggen und deine ersten Zählmarken bestellen!

Mit den Zählmarken zählt die VG Wort, ob deine Blogartikel die Mindestaufrufzahl erreichen. Die Zählmarken bekommst du in einer Liste zum Herunterladen

Nachdem du dich eingeloggt hast, klicke links auf „METIS Bereich”.
Klicke oben auf „Zählmarken” und dann auf „Zählmarken bestellen”
Und schon kannst du so viele Zählmarken bestellen, wie du brauchst.

3. Baue die Zählmarken ein

Jetzt baust du deine Zählmarken in deine Blogartikel ein, damit die Aufrufe gezählt werden können. Aber Achtung: Jede Zählmarke darfst du nur einmal verwenden. In jeden Blogartikel musst du also eine andere Zählmarke einbauen.

Wie du die Zählmarke einbaust, hängt von deiner Website ab. Für WordPress gibt es Plugins, mit denen der Einbau kinderleicht ist. Für Website-Baukästen wie Squarespace oder Wix gibt es Quellcodes, die du einfügen kannst. scribona läuft über WordPress und wir nutzen das Plugin Prosodia. Es gibt aber auch andere: etwa Worthy oder das offizielle Plugin von VG Wort.

Die Plugins funktionieren aber im Grunde alle ähnlich: Zählmarken importieren und zuordnen. Mit dem Prosodia-Plugin sieht das so aus:

Mit dem Prosodia-Plugin kannst du die Zählmarken einfach in der Datei hochladen, die du von der VG Wort bekommen hast, als du die Zählmarken bestellt hast.
Nachdem du die Zählmarken importiert hast, brauchst du im Gutenberg-Editor unten nur noch einen Haken setzen bei „Dieser Beitrag-Seite eine Zählmarke zuordnen”.

Jetzt werden deine Aufrufe gezählt und sobald du für einen Artikel 1.500 Aufrufe geknackt hast, bekommst du von der VG Wort eine E-Mail. Gezählt wird übrigens pro Kalenderjahr. Am 1. Januar fängt die Zählung also wieder von vorne an.

4. Melde deine Blogartikel

Zu guter Letzt musst du deine Blogartikel, die die Zugriffszahlen erreicht haben, einzeln melden. Sonst gibt’s kein Geld, auch wenn deine Artikel 1.500 Aufrufe oder mehr haben. Um die Artikel zu melden, klickst du im Meldesystem T.O.M. auf „Meine Meldungen” und auf „Meldung erstellen”:

Anschließend musst du den Text, die Überschrift und die URL in das System kopieren und der richtigen Zählmarke zuordnen.

Etwas Aufwand, aber die gute Nachricht ist, dass du das für jeden Artikel nur einmal machen musst. Erreicht ein Artikel im nächsten Jahr wieder die nötigen Aufrufe, wird die Meldung automatisch für die Folgejahre übernommen.

Wie melde ich Online-Texte auf fremden Websites bei der VG Wort?

Gerade als Texter:in veröffentlichst du natürlich auch Texte auf fremden Websites. Und ja, auch für diese Texte kannst du nochmal von der VG Wort vergütet werden. Allerdings ist die Sache hier etwas komplizierter. Neben den bereits genannten Kriterien sind die zwei folgenden Fragen entscheidend

  1. Steht im Impressum der Website eine Adresse in Deutschland?
  2. Sind auf der Website Zählmarken von der VG Wort integriert oder nicht?

Haben deine Auftraggeber:innen keine deutsche Adresse im Impressum stehen, ist das Thema schon erledigt. In diesem Fall gilt die Website als ausländisch, auch wenn sie eine .de-Domain hat, und du kannst deine Texte nicht bei der VG Wort melden.

Das ist ärgerlich und auch ich hatte dieses Problem leider immer wieder. Online-Magazine, für die ich geschrieben habe, hatten im Impressum zum Beispiel eine Adresse aus Zypern oder den USA stehen und deshalb konnte ich meine Texte nicht melden. Da kann man einfach nichts machen.

Besitzt die Seite, für die du schreibst, aber eine deutsche Adresse, müssen wir uns um die zweite Frage kümmern:

Sind in der Website bereits Zählmarken eingebaut? 

Online-Magazine, Nachrichtenseiten und alle Websites, die ihr Geld mit Content verdienen, nutzen in der Regel die Zählpixel der VG Wort.

Ist das der Fall, gilt der:die Website-Betreiber:in als Verlag und meldet als dieser im Rahmen der Hauptausschüttung die Artikel, wenn die oben genannten Bedingungen (1.500-Aufrufe usw.) erfüllt sind. Häufig brauchen die Website-Betreiber:innen nur deine VG-Wort-Karteinummer und das war’s. Dann musst du die Meldung nur noch bestätigen. 

Es kann aber auch sein, dass du deine eigene Zählmarke auf der Website angibst, in diesem Fall musst du dich selbst um die Meldung kümmern und die Website als Verlag angeben.

Haben deine Auftraggeber:innen keine Zählmarken auf ihrer Website, kannst du trotzdem Geld von der VG Wort bekommen. Hier meldest du deine Texte im Rahmen der Sonderausschüttung bis zum 31. Januar eines Jahres. Dann bekommst du von der VG Wort Geld, unabhängig davon, wie oft dein Blogartikel aufgerufen wurde, denn das kann ja ohne Zählmarke nicht gezählt werden. 

Allerdings bekommst du bei der Sonderausschüttung immer deutlich weniger pro Artikel als bei der Hauptausschüttung. Im Jahr 2022 sah die Vergütung bei der Sonderausschüttung beispielsweise so aus:

  • 1 bis 20 Texte: 17 Euro
  • 21 bis 60 Texte: 51 Euro
  • 61 bis 120 Texte: 102 Euro

Quelle: wikipedia.org / Meldesystem für Texte auf Internetseiten (Auszug)

Statt rund 33 Euro pro Artikel bei der Hauptausschüttung, hast du bei der Sonderausschüttung im Jahr 2022 also für 1–20 Artikel insgesamt nur 17 Euro erhalten! Das ist ein gewaltiger Unterschied und deshalb ist es ratsam, zu versuchen, auch auf fremden Websites, die eigenen Zählpixel einzubauen.

Du weißt nicht, ob eine Website Zählmarken verwendet und willst nicht nachfragen?

Ein kleiner Tipp, wie du schnell und einfach herausfindest, ob eine Website Zählmarken verwendet oder nicht: Installiere für deinen Browser ein Plugin, das Tracker anzeigt. Ghostery ist zum Beispiel solch ein Plugin, das es für verschiedene Browser gibt. Hast du das Plugin installiert, rufst du die betreffende Seite auf und schon siehst du, ob in dem Text eine VG-Wort-Zählmarke eingebaut ist oder nicht.

Mehr Infos und Hinweise zur Sonderausschüttung findest du unter dem Link.

Diese Grafik von der VG Wort verdeutlicht noch einmal bildlich den Unterschied zwischen Blogartikeln auf deiner eigenen Website und Artikeln auf fremden Websites:

VG Wort, die DSGVO und der Cookie-Banner: Was musst du beachten?

Wenn du die Zählmarken auf deiner eigenen Website einbaust, musst du dich leider mit dem Datenschutz-Thema beschäftigen. 

Denn mit den Zählpixeln werden die Aufrufe auf deiner Seite gezählt und dafür wird ein Session-Cookie bei deinen Nutzer:innen gesetzt. Darauf musst du deine Nutzer:innen hinweisen. Außerdem wird die IP-Adresse auf den Servern der VG Wort gespeichert, um sicherzustellen, dass Aufrufe von der gleichen Person nicht mehrmals gezählt werden.

Wie weist du deine Nutzer:innen darauf hin?

Indem du zum einen in deiner Datenschutzerklärung darauf hinweist. Die VG Wort selbst stellt dazu einen Textbaustein zur Verfügung, den du einfach in deine Datenschutzerklärung kopieren kannst. Du findest den Textbaustein hier unter Punkt 5 „Textbaustein METIS“ (Texte im Internet).

Zum anderen musst du den VG-Wort-Cookie in deinem Cookie-Banner als Opt-in eintragen.

Und hier kommt leider der Haken: Da die IP-Adresse an Fremde übermittelt wird, brauchst du laut DSGVO das Einverständnis deiner Nutzer:innen. Deshalb musst du den VG-Wort-Cookie wie andere Analytics-Cookies, die der Statistik dienen, als optional kennzeichnen. 

Das bedeutet allerdings, dass der Aufruf nicht gezählt wird, wenn Nutzer:innen die nicht-essenziellen Cookies ablehnen. In der Praxis brauchst du deshalb häufig deutlich mehr als 1.500 Aufrufe, weil viele die Cookies ablehnen und der Aufruf dann nicht gezählt wird.

Aber:

Ganz eindeutig ist die Sache nicht, bisher gibt es keine Rechtssprechung, die sich explizit auf den VG-Wort-Cookie bezieht.

Und auch Rechtsexpert:innen sind unterschiedlicher Meinung, ob der VG-Wort-Cookie als essenziell eingestuft werden kann oder nicht.

Schließlich haben auch Autor:innen ein berechtigtes Interesse daran, dass sie für die Verwendung ihres geistigen Eigentums vergütet werden. 

Welches Interesse mehr Gewicht hat, ist nicht eindeutig geklärt. 

Wenn du also ein bisschen Mut mitbringst, kannst du den VG-Wort-Cookie auch in der Gruppe „essenziell” einfügen. So wird jeder einzigartige Aufruf gezählt.

Wenn du auf Nummer sichergehen willst, füge den VG-Wort-Cookie in der Gruppe „Statistik” ein und mache ihn so optional. Denke aber daran, dass du dann vermutlich mehr als 1.500 einzigartige Aufrufe brauchst.

Mit dieser Strategie holst du am meisten Geld raus

Die einen sehen die VG-Wort-Einnahmen als Bonus.

Die anderen sehen sie als festen Bestandteil der eigenen Einnahmen.

Wenn du zur zweiten Gruppe gehörst, ist es sinnvoll, strategisch vorzugehen. 

Was meine ich damit?

Rufen wir uns die Bedingungen zurück in den Kopf: 

Ein Artikel muss mindestens 1.800 Zeichen haben und mindestens 1.500-Mal aufgerufen werden.

Oder er braucht mindestens 10.000 Zeichen und muss mindestens 750-Mal aufgerufen werden.

Dann bekommst du eine Vergütung.

Aus strategischer Sicht ist es also am klügsten, viele kurze und/oder viele sehr lange Artikel zu schreiben. Mittellange Artikel hingegen sind weniger sinnvoll, da du zum Beispiel für 1.000 Wörter genauso viel Geld bekommst wie für 250.

Teilst du den 1.000-Wörter-Artikel aber in vier Artikel auf, bekommst du vier Mal so viel Geld, wenn alle die erforderlichen Aufrufe erhalten.

Ich persönlich achte allerdings nicht darauf. Meine Texte werden so lang, wie sie eben lang werden, weil für mich der Inhalt und die Leser:innen im Vordergrund stehen. Die VG-Wort-Einnahmen sehe ich nur als Bonus.

Wenn du hier aber möglichst viel Geld herausholen willst, sind das Stellschrauben, an denen du drehen kannst.

Außerdem ist es ratsam, darauf zu achten worüber du schreibst. 

Denn du bekommst ja jedes Jahr wieder Geld für die Artikel, wenn sie erneut oft genug aufgerufen werden.

Damit das klappt, müssen sie also Jahr für Jahr relevant bleiben. 

Setze deshalb lieber auf sogenannte Evergreen-Artikel als auf News-, Reaktions- oder Trend-Artikel.

Was bedeutet Evergreen?

Evergreen sind Inhalte, die jahrelang für Nutzer:innen Relevanz haben. Dieser Artikel hier ist zum Beispiel ein Evergreen-Artikel.

Eine andere Stellschraube sind die fremden Websites.

Wir haben gesehen, dass du kein Geld bekommst, wenn du für ausländische Websites schreibst und dass du deutlich weniger Geld bekommst, wenn die Website-Betreiber:innen keine Zählpixel auf ihrer Seite haben.

Darauf sollten Autor:innen meiner Meinung nach auf jeden Fall achten.

Wenn du also Blogartikel für eine Website schreibst, die im Impressum eine nicht-deutsche Adresse stehen hat, berücksichtige diesen Umstand bei deinen Preisverhandlungen – oder schreibe lieber für eine Website, die über eine deutsche Adresse verfügt, wenn du die Wahl hast.

Und wenn du für eine deutsche Website schreibst, die aber bislang keine Zählpixel integriert hat, versuche sie vielleicht zu überzeugen, dies in Zukunft zu tun. Denn, wie gesagt, über die Sonderausschüttung verdienst du nur einen Bruchteil des Geldes im Vergleich zur Hauptausschüttung.

Was sind die Nachteile der VG Wort?

Meiner Meinung nach hat die VG Wort keine Nachteile. 

Klar, du musst am Anfang ein paar Stunden investieren, bis du weißt, wie alles funktioniert und bis du alles eingerichtet hast.

Und auch die Meldung selbst kostet noch einmal pro Artikel ein paar Minuten.

Aber sind das wirklich Nachteile?

Ich finde, wenn du regelmäßig Blogartikel schreibst, die über eine Reichweite verfügen, wäre es blöd, das Geld nicht mitzunehmen.

Hoffen wir nur, dass die VG Wort bald vielleicht etwas moderner wird und es so für uns alle einfacher wird, das System zu nutzen 🤞

Und jetzt?

Meine Empfehlung: Wenn du einen eigenen Blog hast oder für andere deutsche Websites Texte schreibst, registriere dich jetzt gleich im Registrierungs- und Meldeportal der VG Wort und schließe den Wahrnehmungsvertrag ab.

Auch wenn dein Blog noch zu wenig Aufrufe hat, würde ich dir raten, trotzdem schon deine Zählmarken zu beantragen und auf deiner Website einzufügen. Wenn du die Aufrufe nicht schaffst, passiert nichts. Im nächsten Jahr wird einfach wieder von vorne gezählt. Melde dich deshalb lieber früher als später an.

Und wenn du noch keinen eigenen Blog hast, lies hier unsere Anleitung für deinen perfekten Start: Blog erstellen.

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FAQ: Häufige Fragen & Antworten zur VG Wort

Ja, auch wenn du im Ausland lebst, kannst du dich für die VG Wort anmelden. Relevant ist nur, dass die Website über eine deutsche Adresse im Impressum verfügt.

Du kannst auch englische Texte melden, wenn diese auf einer deutschen Website veröffentlicht wurden. In welcher Sprache der Text geschrieben wurde, ist tatsächlich nicht relevant.

Auch hier spielt nur das Impressum eine Rolle: Handelt es sich um eine deutsche Website, kannst du auch Artikel in einer fremden Sprache melden, ob Englisch, Schwedisch, Mandarin – das ist egal. Andersherum kannst du jedoch deutsche Texte nicht melden, wenn sie auf einer nicht-deutschen Website veröffentlicht wurden.

Die VG Wort schreibt dazu: „Nicht melderelevant ist die Sprache, in der ein Text verfasst wurde. Englische Texte auf einer deutschen Internetseite sind z. B. meldefähig, deutsche Texte auf einer französischen Seite hingegen nicht.”

Ja, du kannst auch Texte melden, die du übersetzt hast.

Nein, Instagram-Posts können nicht bei der VG Wort gemeldet werden. Genauso wenig wie andere Texte auf Social Media.

Nein, eBooks auf Amazon sind nicht meldefähig. Das liegt daran, dass die E-Book-Dateien von Amazon ein abweichendes Format haben. ePubs hingegen sind meldefähig.

Artikel, die über die METIS Hauptausschüttung vergütet werden, müssen nicht jedes Jahr neu gemeldet werden. Du meldest sie einmal. Erreichen sie in den nächsten Jahren erneut die 1.500 bzw. 750 Aufrufe, erfolgt die Meldung automatisch.

Artikel, die über die METIS Sonderausschüttung vergütet werden, musst du jedes Jahr neu melden.

Wenn deine Website umzieht, ziehen die Zählmarken mit um, also sie laufen einfach weiter. Wenn du die Artikel dann meldest, gibst du zwei Webbereiche (die alte und die neue URL) an.

Bei der VG Wort gibt es keine Möglichkeit der Ausschüttung. Meines Wissens nach gibt es auch keine andere Institution, die hier in Frage kommt.

Ja, auch wenn du für Agenturen und Unternehmen schreibst, kannst du Geld von der VG Wort bekommen. Denn ausschlaggebend ist, dass du der:die Urheber:in der Texte bist. Wenn du jedoch als Ghostwriter:in schreibst und alle Rechte an den Texten abgegeben hast, sieht das Ganze etwas schwieriger aus. Hier kommt es wahrscheinlich auf die Details an und in diesem Fall fragst du am besten bei der VG Wort direkt nach.

Nein, KI-Texte sind von der Meldung ausgeschlossen. Es gibt bei KI-Texten keine Urheber, die Anspruch auf eine Ausschüttung hätten. Wenn du eine Meldung erstellst, musst du seit dem 31.10.2023 auch bestätigen, dass keine KI generierten Texte gemeldet wurden. Machst du hier falsche Angaben, wird das als Betrug gewertet und kann rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.

Texte, die im Rahmen der METIS Hauptausschüttung gemeldet werden, müssen bis zum 1. Juli eines Jahres gemeldet werden. Texte, die im Rahmen der METIS Sonderausschüttung gemeldet werden, müssen bis zum 31. Januar eines Jahres gemeldet werden.

Das kommt darauf an, wie viele meldefähige Texte du hast und ob du sie über die METIS Hauptausschüttung oder die Sonderausschüttung meldest. Für Texte, die 2023 die Bedingungen erfüllt haben, bekommst du über die Hauptausschüttung jeweils 33,34 Euro. Hast du also beispielsweise 100 meldefähige Texte, erhältst du 3.334,00 Euro.

Ja, VG-Wort-Einnahmen müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Was die Umsatzsteuer betrifft, hängt das davon ab, ob du umsatzsteuerpflichtig oder Kleinunternehmer bist. Je nachdem zahlt dir die VG Wort das Geld brutto oder netto aus.

Ja, du kannst alle Texte auf Websites melden, die mindestens 1.800 Zeichen haben und 1.500-Mal aufgerufen wurden.

Nein, du darfst nur Texte melden, die du selbst geschrieben hast. Denn der Text gehört immer dem Autor oder der Autorin. Hast du Gastartikel auf deiner Website, kannst du dich als Verlag bei der VG Wort anmelden und die betreffenden Artikel für die Autor:innen melden. Oder du integrierst die Zählmarken deiner Autor:innen in den jeweiligen Artikeln.

Julia Jank

Julia hat ein Problem: Sie kauft weit mehr Bücher, als sie jemals lesen kann – ihr Wissensdurst ist einfach unstillbar. Damit wieder Geld reinkommt, schreibt sie freiberuflich Blogartikel und beschäftigt sich mit Marketing. Auf scribona schreibt sie über ihre Erfahrungen und ihre Erkenntnisse als freiberufliche Texterin.

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