Freiberuflichkeit oder Gewerbe?

Was passt zu dir als Texter:in?

Du willst mit dem Schreiben im Internet Geld verdienen und selbständig als Texter:in arbeiten. Aber meldest du dafür ein Gewerbe an oder arbeitest du freiberuflich?

Beides ist möglich.

In diesem Artikel schauen wir uns an, was der Unterschied zwischen der Freiberuflichkeit und einem Gewerbe ist, welche Vor- und Nachteile sie jeweils haben und welcher Weg zu dir besser passt.

Freiberuflich oder Gewerbe – was ist der Unterschied?

Die meisten Texter:innen arbeiten freiberuflich, weil das große Vorteile mit sich bringt:

  • Als freiberufliche:r Texter:in bist du bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichert, das bedeutet, dass du kranken- und pflegeversichert sowie rentenversichert bist und die KSK 50 Prozent deiner Beiträge übernimmt
  • Du hast weniger Aufwand mit der Buchhaltung, weil eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung immer reicht
  • Der Verwaltungsaufwand ist geringer, da du keine Gewerbesteuer zahlen und keine IHK-Mitgliedschaft verwalten musst

Aber nicht alle Texter:innen können freiberuflich arbeiten, manche müssen ein Gewerbe anmelden.

Warum?

In manchen Fällen wird die Tätigkeit nach § 18 Absatz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht als schöpferisch oder schriftstellerisch, sondern als gewerbliche Dienstleistung eingestuft. Und dann musst du ein Gewerbe anmelden.

Wann eine Tätigkeit nicht als „schöpferisch“ oder „schriftstellerisch“ gilt, ist nicht eindeutig zu sagen, weil da auch immer ein wenig Willkür mit reinspielt.

Aber als grobe Orientierung: Wenn du einen starken Fokus auf reine Werbetexte hast, wenn du standardisierte Textpakete anbietest (etwa „10 SEO-Texte für 500 Euro”), oder wenn du hauptsächlich Inhalte für Social Media erstellst, musst du eher ein Gewerbe anmelden.

Wer entscheidet über die Einstufung?

Das Finanzamt entscheidet anhand deiner Tätigkeitsbeschreibung, ob deine Arbeit unter die Freiberuflichkeit fällt. Es kann sein, dass das Finanzamt Arbeitsproben oder weitere Informationen von dir verlangt, um eine Entscheidung zu treffen.

Bei mir persönlich hat das Finanzamt nicht nachgefragt. Ich habe im Fragebogen einfach „Texterin” angegeben und das wurde als freiberuflich akzeptiert, ohne dass jemand nachgefragt hätte, was genau ich texte.

Es hängt also von deinem Finanzamt und wahrscheinlich auch von der sachbearbeitenden Person ab, ob und wie viel du nachweisen musst.

Aber selbst wenn dein Finanzamt deine Tätigkeit als freiberuflich akzeptiert, könnte es dennoch sinnvoll sein, auf die Freiberuflichkeit zu verzichten und sich bewusst für die Anmeldung eines Gewerbes zu entscheiden.

Warum?

Das schauen wir uns genauer an.

Warum es sinnvoll sein kann, ein Gewerbe anzumelden, auch wenn die Freiberuflichkeit möglich wäre

Es gibt keine Pflicht, sich freiberuflich zu melden. Du kannst auch freiwillig auf die Freiberuflichkeit verzichten und einfach ein Gewerbe anmelden. Dann musst du nichts nachweisen.

Warum solltest du das aber tun, wenn die Freiberuflichkeit doch Vorteile mit sich bringt?

Das sind die Gründe, warum es sinnvoll sein könnte, ein Gewerbe anzumelden, auch wenn die Freiberuflichkeit möglich wäre:

  • Mehr Flexibilität: Wenn du ein Gewerbe betreibst, kannst du anbieten, was du willst. Du kannst zum Beispiel neben deiner Dienstleistung auch digitale oder standardisierte Produkte verkaufen und auch mit Affiliate-Marketing Geld verdienen.
  • Skalierung: Du kannst problemlos mit größeren Textmengen und mit Angestellten arbeiten.
  • Stärkere Verhandlungsposition: Wenn du als Unternehmer:in auftrittst, ist es leichter, höhere Preise durchzusetzen, weil viele dich als professioneller wahrnehmen. Freiberufler:innen werden oft als Einzelkämpfer wahrgenommen, was die Arbeit mit ihnen als risikoreicher und weniger verlässlich erscheinen lässt.

Allerdings hat ein Gewerbe auch Nachteile:

  • Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse ist weniger eindeutig: Als Gewerbetreibende:r bist du auch bei der KSK versichert, wenn deine Tätigkeit im künstlerischen oder schöpferischen Bereich liegt, allerdings kann es kompliziert werden und zu Diskussionen führen, wenn du zusätzlich Produkte verkaufst.
  • Gewerbesteuer: Liegt dein Gewinn über 24.500 Euro im Jahr, musst du Gewerbesteuer zahlen.
  • Mitgliedschaft bei der IHK: Als Gewerbetreibende:r bist du automatisch Mitglied und musst auch hier einen Mitgliedsbeitrag zahlen.
  • Höhere Buchführungspflichten: Ab einem Gewinn von 80.000 Euro im Jahr bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet und musst eine Bilanz erstellen.

Solltest du als Texter:in ein Gewerbe anmelden oder freiberuflich arbeiten?

Ob du freiberuflich arbeiten oder ein Gewerbe anmelden solltest, hängt vor allem von deiner individuellen Situation und deinen beruflichen Zielen ab. Hier zwei zentrale Fragen, die dir helfen können, eine Entscheidung zu treffen:

  1. Wie sieht deine Tätigkeit konkret aus?
    Schreibst du vor allem Blogartikel, journalistische Beiträge, Bücher oder Fachtexte, dann kannst du dich als freiberuflich einstufen lassen. Schreibst du hingegen hauptsächlich Werbetexte wie Anzeigen oder verkaufst standardisierte Textpakete, dann hast du weniger eine Wahl und wirst vom Finanzamt wahrscheinlich als Gewerbetreibende:r eingestuft.
  2. Was sind deine Ziele?
    Wenn du nicht planst, Mitarbeitende einzustellen und/oder Produkte zu verkaufen, kann die Freiberuflichkeit die bessere Wahl sein, weil du geringere bürokratische Hürden hast und Steuervorteile genießt. Siehst du dich jedoch eher als Unternehmer:in und planst zum Beispiel eine Textagentur oder willst auch digitale Produkte oder Online-Kurse verkaufen, dann solltest du ein Gewerbe anmelden.

Wenn du dir noch unsicher über deine beruflichen Ziele bist, kannst du dich auch erst einmal als freiberuflich einstufen lassen, sofern du die Kriterien erfüllst. Willst du später wachsen oder zusätzlich Produkte verkaufen, kannst du entweder deine Tätigkeit in ein Gewerbe umwandeln oder zusätzlich ein Gewerbe anmelden.

Tatsächlich musst du dich nämlich nicht unbedingt entscheiden: Du kannst auch freiberuflich arbeiten und zugleich ein Gewerbe betreiben. So mache ich das zum Beispiel – meine Tätigkeit als Texterin läuft aktuell noch freiberuflich, während ich für meine Websites ein Gewerbe angemeldet habe.

Also noch einmal zusammengefasst:

Die Freiberuflichkeit ist ideal für dich, wenn…

  • du individuelle, kreative oder publizistische Texte schreibst
  • du von einem geringeren Bürokratieaufwand und niedrigeren Steuerkosten profitieren willst
  • du allein arbeitest und dich eher nicht als Unternehmer:in siehst

Ein Gewerbe ist die bessere Wahl, wenn…

  • du dich nicht einschränken lassen willst
  • du zusätzlich standardisierte Dienstleistungen oder Produkte wie Online-Kurse oder Vorlagen anbieten oder mit Affiliate-Marketing Geld verdienen willst
  • du eine stärkere Verhandlungsposition als Unternehmer:in aufbauen willst
  • du langfristig Mitarbeitende einstellen willst

Und jetzt?

Hast du noch Fragen? Schreib sie gern in die Kommentare – oder erzähl uns, welcher Weg für dich besser passt: Freiberuflichkeit oder Gewerbe? Und warum hast du dich dafür entschieden? Ich bin gespannt auf deine Erfahrungen!

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FAQ: Häufige Fragen & Antworten zu Freiberuflichkeit und Gewerbe

Freelancer ist in Deutschland kein rechtlich definierter Begriff. Er kommt aus dem Englischen und bezeichnet einfach nur eine Person, die selbständig arbeitet, unabhängig davon, ob sie freiberuflich arbeitet oder ein Gewerbe betreibt.

Selbständig ist ein übergeordneter Begriff, der alle beschreibt, die eigenverantwortlich arbeiten, also Freiberufler:innen und Gewerbetreibende.

Freiberuflich hingegen ist ein rechtlicher Begriff, der definiert, dass bestimmte eigenverantwortliche Arbeiten – wie künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Arbeiten – keine Gewerbeanmeldung erfordern und von der Gewerbesteuer befreit sind (§ 18 EStG). Kurz gesagt: Alle Freiberufler:innen sind selbständig, aber nicht alle Selbstständigen sind Freiberufler:innen.

Die Freiberuflichkeit meldest du beim Finanzamt an. Dazu füllst du via Elster das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” aus.

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt deiner Stadt. Du brauchst deinen gültigen Personalausweis und musst ein kurzes Formular ausfüllen. Je nach Bundesland geht das auch online. Für die Gewerbeanmeldung entstehen Kosten von ungefähr 20 bis 60 Euro, je nach Stadt. Zusätzlich musst du ebenfalls den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” via Elster ausfüllen, um vom Finanzamt eine Steuernummer für dein Gewerbe zu erhalten.

Julia Jank

Julia hat ein Problem: Sie kauft weit mehr Bücher, als sie jemals lesen kann – ihr Wissensdurst ist einfach unstillbar. Damit wieder Geld reinkommt, schreibt sie freiberuflich Blogartikel und beschäftigt sich mit Marketing. Auf scribona schreibt sie über ihre Erfahrungen und ihre Erkenntnisse als freiberufliche Texterin.

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